Hans Nawiasky

österreichisch-schweizerischer Staatsrechtslehrer; Prof. in Wien, München und Sankt Gallen; scharfer Gegner des Nationalsozialismus; wirkte maßgeblich an der bayerischen Verfassung von 1946 und bei den Beratungen des sogenannten "Ellwanger Kreises" über die "Verfassung eines deutschen Bundes" mit; Veröffentl. u. a.: "Der Bundesstaat als Rechtsbegriff", "Die Grundgedanken des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland"

* 24. August 1880 Graz

† 11. August 1961 St. Gallen

Wirken

Hans Nawiasky, kath., wurde am 24. August 1880 in Graz geboren und studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Wien und Berlin. Er war ab 1903 im österreichischen Staatsdienst tätig und habilitierte sich im Jahre 1910 in Wien als Privatdozent. 1914 Extraordinarius geworden, machte er den ersten Weltkrieg in der österreichisch-ungarischen Armee mit. Von 1922-1933 wirkte er als Staatsrechtslehrer an der Universität München, wo er 1928 einen Lehrstuhl erhielt.

Von 1928-1930 war N. Mitglied des Verfassungsausschusses der Länderkonferenzen, ab 1932 Vertreter Bayerns beim Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich.

Da er sich seit 1922 als ein scharfer Gegner des Nationalsozialismus erwiesen hatte, wurde er zu Anfang des Jahres 1933 "wegen polititischer Unzuverlässigkeit" aus dem bayerischen Staatsdienst entlassen.

N. übernahm nunmehr eine Professur für öffentliches Recht an der Handelshochschule in St. Gallen (Schweiz) und setzte ...